In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 eine PV-Pflicht für den Neubau von Hallen, Firmendächer, etc. Ab dem 1. Januar 2023 wird diese Pflicht auch für den Neubau von Wohngebäuden gelten. Wir stehen Ihnen als Experten gerne zur Seite und beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Vorgaben und den Möglichkeiten, die Ihnen eine Photovoltaikanlage bietet. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Planung und Umsetzung Ihrer Anlage und sorgen dafür, dass sie den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht.
Dabei legen wir großen Wert auf eine hohe Qualität und eine professionelle Ausführung, um Ihnen eine effiziente und langlebige Anlage zu garantieren. Profitieren Sie von unserem Know-how und lassen Sie sich von uns zu Ihrer individuellen Lösung beraten.